TUNEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN (B2B)

Tunen Germany GmbH, Wechtern 3, 21732 Krummendeich, Deutschland · Handelsregister: Amtsgericht Tostedt, HRB 212460 · support@tunen.ai („Tunen“, „wir“, „uns“). Stand: 21. August 2026.

To the English Version

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Rangfolge

1.1 Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) regeln den Zugang zu und die Nutzung der Softwaredienste von Tunen, einschließlich der Weboberfläche, der mobilen Anwendungen (einschließlich Tunen Agronomy), der APIs und zugehöriger Dienste (zusammen die „Dienste“).

1.2 Der Vertrag kommt zum frühesten der folgenden Zeitpunkte zustande: (i) Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden bei der Registrierung, (ii) Unterzeichnung eines Bestellformulars oder einer Abonnementvereinbarung („Bestellformular“) oder (iii) erste Nutzung der Dienste.

1.3 Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (i) das Bestellformular, (ii) produktspezifische Bedingungen und eine etwaige Auftragsverarbeitungsvereinbarung, (iii) diese Bedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Tunen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Erhält der Kunde Zugang zu den Diensten über einen autorisierten Partner oder Wiederverkäufer (z. B. eine OEM-Plattform), richten sich die kommerziellen Bedingungen (Preis, Laufzeit, Abrechnung) nach der Vereinbarung des Kunden mit diesem Partner; die Nutzung der Dienste richtet sich nach diesen Bedingungen, die dann als die in der Partnervereinbarung in Bezug genommenen Endkundenbedingungen (EULA) gelten.

1.5 Die Datenschutzerklärung von Tunen (abrufbar unter tunen.ai) informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie wird zu Informationszwecken in Bezug genommen; das gesetzliche Datenschutzrecht gilt unabhängig von diesen Bedingungen.

2. Nur Geschäftskunden

2.1 Die Dienste werden ausschließlich für die gewerbliche und berufliche landwirtschaftliche Nutzung bereitgestellt. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt und dass die Personen, die die Dienste für ihn nutzen, mindestens 18 Jahre alt sind.

2.2 Verbraucherspezifische Rechte, einschließlich gesetzlicher Widerrufsrechte, gelten nicht für Unternehmer. Sollte im Einzelfall dennoch zwingendes Verbraucherschutzrecht Anwendung finden, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

3. Konto und Zugangsdaten

3.1 Registrierungsangaben müssen wahr, richtig, aktuell und vollständig sein und sind aktuell zu halten. Tunen kann die Nutzung der Dienste von einer Überprüfung der Unternehmereigenschaft abhängig machen (z. B. Firma, USt-IdNr.).

3.2 Zugangsdaten sind persönlich und vertraulich und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist für Aktivitäten unter seinem Konto verantwortlich, soweit er sie nach den gesetzlichen Zurechnungsgrundsätzen zu vertreten hat, und wird Tunen unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten informieren.

4. Dienste; kostenlose Testphase; Beta-Funktionen

4.1 Der Funktionsumfang der Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls dem Bestellformular. Sofern in einem Bestellformular kein bestimmtes Service-Level vereinbart ist, wird kein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau geschuldet; Tunen erbringt die Dienste mit angemessener Sorgfalt und kündigt geplante Wartungen an, soweit dies zumutbar möglich ist.

4.2 Kostenlose Testphasen werden nach Ermessen von Tunen für den bei der Registrierung angegebenen Zeitraum gewährt. Eine Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über; ein kostenpflichtiges Abonnement setzt eine ausdrückliche Bestellung des Kunden voraus. Jede Partei kann eine Testphase jederzeit beenden. Tunen kann Testdaten 30 Tage nach Ende der Testphase nach vorheriger Ankündigung löschen.

4.3 Als Beta, Preview oder Pilot gekennzeichnete Funktionen werden zu Erprobungszwecken bereitgestellt, können jederzeit geändert oder eingestellt werden und können unzuverlässig funktionieren. Sie sind von etwaig vereinbarten Service-Leveln ausgenommen; der Kunde nutzt sie nach eigenem Ermessen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4.4 Der Kunde ist für seine eigene Internetverbindung, seine Geräte und seine Betriebsumgebung verantwortlich und trägt die damit verbundenen Kosten.

5. Lizenz und Nutzungsbeschränkungen

5.1 Vorbehaltlich der Zahlung der geltenden Entgelte räumt Tunen dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Dienste für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen, einschließlich der Nutzung durch seine Mitarbeiter und beauftragten Dienstleister („Berechtigte Nutzer“).

5.2 Der Kunde wird nicht und stellt sicher, dass Berechtigte Nutzer nicht: (a) die Dienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tunen weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder Dritten anderweitig zur Verfügung stellen oder sie zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte nutzen; (b) die den Diensten zugrunde liegende Software kopieren, verändern oder Bearbeitungen davon erstellen; (c) die Software zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit dies nach §§ 69d, 69e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zwingend gestattet ist; (d) Sicherheits- oder Nutzungskontrollfunktionen umgehen oder beeinträchtigen, einschließlich des Zugriffs über VPN oder Proxy zum Zweck der Umgehung geografischer oder sicherheitsbezogener Beschränkungen; (e) automatisierte Mittel einsetzen, um Daten über die bestimmungsgemäße Funktionalität hinaus aus den Diensten zu extrahieren; (f) die Dienste zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts nutzen; oder (g) auf die Dienste über andere als die von Tunen bereitgestellten oder autorisierten Schnittstellen zugreifen.

5.3 Wird die mobile Anwendung über den Apple App Store oder Google Play bezogen (jeweils ein „App-Distributor“), gilt: Die Lizenz ist auf die Nutzung auf Geräten mit dem jeweiligen Betriebssystem nach Maßgabe der Nutzungsregeln des App-Distributors beschränkt; der App-Distributor trifft keine Wartungs- oder Supportpflicht und keine Gewährleistungspflicht über die etwaige Erstattung des Kaufpreises hinaus; der Kunde bestätigt, dass er sich nicht in einem embargobelegten Land befindet und auf keiner Liste verbotener Parteien steht; die App-Distributoren sind Drittbegünstigte dieser Ziffer 5 und berechtigt, sie durchzusetzen.

5.4 Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Tunen. Tunen behält sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den Diensten, der zugrunde liegenden Software und allen von Tunen bereitgestellten Inhalten.

6. Kundendaten; Datenrechte; Sicherungen; Feedback

6.1 Alle Daten, die der Kunde hochlädt oder die durch die Dienste aus dem landwirtschaftlichen Betrieb des Kunden erzeugt werden („Kundendaten“), bleiben Eigentum des Kunden. Diese Bedingungen übertragen kein Eigentum an Kundendaten auf Tunen.

6.2 Der Kunde räumt Tunen das einfache Recht ein, Kundendaten zu verarbeiten, soweit dies erforderlich ist, um die Dienste während der Vertragslaufzeit bereitzustellen, abzusichern, zu warten und zu verbessern.

6.3 Tunen darf aus Kundendaten abgeleitete Daten in aggregierter oder anonymisierter Form, die weder den Kunden noch eine natürliche Person identifiziert, für Analysen, Benchmarking und Produktentwicklung erstellen und nutzen, auch über das Vertragsende hinaus.

6.4 Tunen darf Kundendaten für das Training, die Validierung und das Testen seiner KI-Systeme nur in aggregierter oder pseudonymisierter Form verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit über die in der Datenschutzerklärung genannten Kanäle widersprechen; personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe des gesetzlichen Datenschutzrechts und gegebenenfalls der Auftragsverarbeitungsvereinbarung verarbeitet.

6.5 Tunen gibt Kundendaten nicht in identifizierender Form ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weiter, ausgenommen an für die Erbringung der Dienste eingesetzte Auftragsverarbeiter oder soweit gesetzlich vorgeschrieben.

6.6 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Kundendaten verantwortlich und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, um Daten Dritter über die Dienste hochzuladen und zu verarbeiten.

6.7 Tunen führt im Rahmen des Betriebs der Dienste regelmäßige Sicherungen durch. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, eigene Sicherungen der für seinen Betrieb kritischen Daten vorzuhalten. Auf Anfrage stellt Tunen Kundendaten während der Laufzeit und für 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen maschinenlesbaren Format zum Export bereit; danach darf Tunen Kundendaten löschen, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

6.8 Stellt der Kunde Feedback, Ideen oder Vorschläge bereit, räumt er Tunen eine unbeschränkte, zeitlich unbegrenzte, weltweite, unentgeltliche und unwiderrufliche Lizenz ein, diese zu jedem Zweck zu nutzen und umzusetzen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Kunde auf das Recht auf Urhebernennung. Feedback gilt als nicht vertraulich.

7. KI-Systeme (Verordnung (EU) 2024/1689)

7.1 Die Dienste integrieren von Tunen entwickelte oder lizenzierte KI-Systeme, einschließlich automatischer Aktivitätserkennung, eines auf großen Sprachmodellen basierenden KI-Assistenten, Datenextraktion und prädiktiver Analysen. Hinsichtlich dieser Komponenten handelt Tunen als Anbieter des KI-Systems; der Kunde handelt bei deren Nutzung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung und übernimmt die entsprechenden Verantwortlichkeiten.

7.2 KI-Funktionen sind Entscheidungsunterstützungswerkzeuge. Sie ersetzen keine professionelle agronomische, rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Der Kunde muss menschliche Aufsicht ausüben (Art. 14 KI-Verordnung): Er wendet KI-generierte Empfehlungen nicht automatisch an, prüft Ausgaben kritisch, bevor er sich für geschäftliche Entscheidungen auf sie stützt, und lässt Ausgaben unberücksichtigt, die nach seinem eigenen fachlichen Urteil für die konkrete Situation ungeeignet sind.

7.3 Interagiert der Kunde mit einem KI-basierten Assistenten, wird dies in der Benutzeroberfläche angezeigt; überwiegend durch KI-Systeme erzeugte Inhalte werden als solche gekennzeichnet (Art. 50 KI-Verordnung).

7.4 Die in die Dienste integrierten KI-Systeme sind zum Stand dieser Bedingungen nicht als Hochrisiko-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung eingestuft. Nutzt der Kunde die Dienste in einem Kontext, der diese Einstufung ändert (z. B. Verwendung der Ausgaben für Kredit- oder Versicherungsentscheidungen), hat er Tunen unverzüglich zu informieren und trägt die sich aus dieser Nutzung ergebenden Betreiberpflichten.

7.5 Die Qualität der KI-Ausgaben hängt von den Eingabedaten ab. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten richtig, aktuell und vollständig sind.

7.6 Der Kunde meldet auffälliges Verhalten oder unerwartete Ausgaben der KI-Systeme an support@tunen.ai. Tunen betreibt eine Marktbeobachtung nach Art. 72 und 73 der KI-Verordnung und informiert den Kunden unverzüglich über schwerwiegende Vorfälle oder Fehlfunktionen der KI-Systeme, die für die Nutzung durch den Kunden relevant sind, sowie über wesentliche Änderungen, die die erwartete Leistung erheblich beeinflussen.

7.7 Tunen stellt Dokumentation und Informationen bereit, die ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz für die Nutzung der integrierten KI-Systeme ermöglichen (Art. 4 KI-Verordnung).

7.8 Die Haftung von Tunen im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten richtet sich nach Ziffer 14. Tunen haftet insbesondere – in den Grenzen der Ziffer 14 – nicht für Schäden aus geschäftlichen Entscheidungen, die auf KI-Ausgaben beruhen, die der Kunde ohne die nach Ziffer 7.2 erforderliche Prüfung angewendet hat.

8. Automatisches Tracking; Personal; Arbeitsrecht

8.1 Bestimmte Funktionen (insbesondere automatische Aktivitätserkennung, Live-Standort, Arbeitszeiterfassung und Aufgabenverwaltung) können Standort-, Leistungs- und Verhaltensdaten von Personen verarbeiten, die für den Kunden tätig sind.

8.2 Der Kunde ist in seiner Rolle als Arbeitgeber oder Auftraggeber allein dafür verantwortlich, diese Funktionen gegenüber seinem Personal rechtmäßig einzusetzen. Dies umfasst insbesondere: die Information der betroffenen Personen vor der Aktivierung; eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage (in Deutschland insbesondere § 26 BDSG, Art. 6 und 88 DSGVO); sowie die Beachtung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretungen (in Deutschland insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)) und vergleichbarer Anforderungen in anderen Rechtsordnungen.

8.3 Der Kunde konfiguriert die Tracking-Funktionen so, dass sie auf das in seiner Rechtsordnung Zulässige beschränkt sind (z. B. Aktivierung nur während der Arbeitszeit).

8.4 Der Kunde stellt Tunen nach dem Verfahren der Ziffer 15 von Ansprüchen Dritter frei (einschließlich Ansprüchen des Personals des Kunden und Maßnahmen von Aufsichtsbehörden), die aus einem Verstoß des Kunden gegen die Pflichten dieser Ziffer 8 entstehen. Die eigene gesetzliche Verantwortlichkeit von Tunen bleibt unberührt.

9. Pflichten des Kunden; zulässige Nutzung

9.1 Der Kunde nutzt die Dienste im Einklang mit diesen Bedingungen und geltendem Recht und wird nicht: rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte hochladen; Schadsoftware einbringen; die Dienste stören, überlasten oder beeinträchtigen oder Sicherheitsmaßnahmen umgehen; seine Identität falsch darstellen; oder Fehlfunktionen ausnutzen. Fehler und Störungen sind Tunen unverzüglich zu melden; der Kunde unternimmt keine eigenen Behebungsversuche in den Systemen von Tunen.

9.2 Bei einem Verstoß kann Tunen, nach vorheriger Ankündigung soweit zumutbar, eine Abmahnung aussprechen, die betroffene Funktion oder das Konto in verhältnismäßiger Weise sperren und bei schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen aus wichtigem Grund kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10. Entgelte und Zahlung

10.1 Die Entgelte ergeben sich aus dem Bestellformular oder der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

10.2 Abonnemententgelte sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus zahlbar und, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Rechnungen können elektronisch gestellt werden.

10.3 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Bleibt der Kunde nach Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen in Verzug, kann Tunen die Dienste bis zur Zahlung aussetzen; erheblicher Zahlungsverzug stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.

10.4 Tunen kann wiederkehrende Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode anpassen. Entgeltanpassungen gelten nicht für die laufende gebundene Laufzeit.

10.5 Vorausgezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden oder Nichtnutzung der Dienste nicht erstattet. Unberührt bleiben: gesetzliche Gewährleistungsrechte; das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB); sowie anteilige Erstattungen, wenn der Vertrag aus von Tunen zu vertretenden Gründen vorzeitig endet.

10.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag ausüben.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Laufzeit und Verlängerung kostenpflichtiger Abonnements ergeben sich aus dem Bestellformular oder dem bei der Bestellung gewählten Tarif. Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Abonnements automatisch um Zeiträume gleicher Länge, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden. Kostenlose Konten können von beiden Parteien jederzeit beendet werden.

11.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Tunen liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ziffern 5, 8 oder 9, die nicht innerhalb einer angemessenen Abhilfefrist behoben werden, sowie bei erheblichem Zahlungsverzug.

11.3 Mit Vertragsende endet der Zugang des Kunden. Datenexport und Löschung richten sich nach Ziffer 6.7. Bis zum Wirksamwerden entstandene Zahlungspflichten bleiben unberührt. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten (insbesondere die Ziffern 6.3, 6.8, 14, 15, 16, 19), bleiben in Kraft.

12. Änderungen der Dienste und dieser Bedingungen

12.1 Tunen entwickelt die Dienste laufend weiter und darf sie ändern und verbessern, sofern die Kernfunktionalität der vom Kunden gebuchten kostenpflichtigen Dienste während der bezahlten Laufzeit erhalten bleibt. Einzelne Funktionen können durch funktional vergleichbare Funktionen ersetzt werden. Stellt Tunen einen kostenpflichtigen Dienst während einer gebundenen Laufzeit vollständig ein, erhält der Kunde eine anteilige Erstattung der vorausgezahlten Entgelte für den eingestellten Dienst oder, nach Wahl des Kunden, ein Migrationsangebot auf einen vergleichbaren Dienst.

12.2 Support und Updates werden für die jeweils aktuelle Version der Anwendungen bereitgestellt. Der Kunde installiert Updates zeitnah; Tunen ist für Fehlfunktionen, die durch die Nutzung veralteter Versionen verursacht werden, nicht verantwortlich.

12.3 Tunen kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, indem es den Kunden mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden in Textform unter Hervorhebung der Änderungen informiert. Widerspricht der Kunde nicht vor dem Wirksamkeitsdatum, gilt die fortgesetzte Nutzung nach dem Wirksamkeitsdatum als Zustimmung; auf diese Folge weist Tunen in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann Tunen die betroffenen Dienste mit angemessener Frist kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Entgelte richten sich ausschließlich nach den Ziffern 12.1 und 10.4.

13. Gewährleistung (Mängel)

13.1 Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB), ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln setzen Verschulden voraus und richten sich nach Ziffer 14.

13.2 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung. Tunen behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist; die Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung gilt als Behebung, solange der zugrunde liegende Mangel bearbeitet wird.

13.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehlfunktionen, die durch die Betriebsumgebung des Kunden, unsachgemäße Nutzung, außerhalb des Einflussbereichs von Tunen liegende Drittsysteme oder nicht autorisierte Änderungen verursacht werden.

14. Haftung

14.1 Tunen haftet unbeschränkt: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; sowie im Rahmen einer von Tunen ausdrücklich übernommenen Garantie.

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tunen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 In den Fällen der Ziffer 14.2 ist die Gesamthaftung von Tunen je Vertragsjahr auf die Gesamtentgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die Dienste gezahlt hat oder schuldet.

14.4 In den Fällen der Ziffer 14.2 ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger, risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

14.5 Eine weitergehende Haftung von Tunen ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tunen.

15. Freistellung durch den Kunden

15.1 Der Kunde stellt Tunen sowie dessen Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, die entstehen aus: (a) rechtswidrigen Kundendaten oder einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 6.6; (b) einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 8 (Personal und Arbeitsrecht); (c) einer Nutzung der Dienste unter Verstoß gegen die Ziffern 5 oder 9; oder (d) einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch den Kunden.

15.2 Tunen informiert den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch, ermöglicht dem Kunden, soweit rechtlich möglich, die Führung der Verteidigung und erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Kunden an, die nicht unbillig verweigert werden darf. Eine gesetzliche Mitverantwortung von Tunen bleibt unberührt.

16. Vertraulichkeit

16.1 Jede Partei hält alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, geheim, nutzt sie nur zur Vertragsdurchführung und legt sie nur Mitarbeitern, Beratern und Unterauftragnehmern offen, die entsprechenden Pflichten unterliegen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder kraft Gesetzes offenzulegen sind. Diese Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.

17. Drittdienste und Integrationen

17.1 Die Dienste können mit Systemen und Datenquellen Dritter zusammenwirken (z. B. Wetterdienste, Telemetrieplattformen, Farm-Management-Systeme). Deren Verfügbarkeit und Bedingungen liegen außerhalb der Kontrolle von Tunen; die Nutzung von Drittdiensten durch den Kunden richtet sich nach den jeweiligen Drittbedingungen.

17.2 Ändert ein Dritter eine Schnittstelle wesentlich oder stellt sie ein, wird Tunen sich in zumutbarem Umfang bemühen, die Funktionalität wiederherzustellen oder vergleichbar bereitzustellen. Bleibt eine wesentliche kostenpflichtige Funktionalität infolgedessen dauerhaft unverfügbar, kann der Kunde das betroffene Modul mit anteiliger Erstattung vorausgezahlter Entgelte kündigen; weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 14.

18. Höhere Gewalt

18.1 Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung (ausgenommen Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen), die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht wird, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen und großflächigen Ausfällen von Telekommunikations- oder Strominfrastruktur. Die betroffenen Pflichten ruhen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Dauert das Hindernis länger als drei Monate an, kann jede Partei die betroffenen Dienste mit angemessener Frist kündigen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihnen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Tunen. Tunen bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

19.3 Tunen darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes (AktG) übertragen; im Übrigen bedarf eine Übertragung durch eine Partei der Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf.

19.4 Mitteilungen nach diesen Bedingungen können in Textform erfolgen (einschließlich E-Mail an die bei der Registrierung oder im Bestellformular angegebenen Adressen).

19.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19.6 Diese Bedingungen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Für Kunden mit Sitz in Deutschland und Österreich ist die deutsche Fassung maßgeblich; für alle übrigen Kunden ist die englische Fassung maßgeblich. Übersetzungen dienen jeweils nur der Erleichterung.